Minikredite in der Wohlverhaltensphase? Ist das möglich? minikredit.eu Skip to main content

Mini-Kredite in der Wohlverhaltensphase – ist die Aufnahme eines Darlehens möglich?

Nicht zuletzt aufgrund der Coronakrise mussten leider bereits einige Unternehmen und auch Privatpersonen Insolvenz anmelden. Dabei handelt es sich in entweder um eine reguläre Insolvenz (Unternehmen und Selbstständige) oder um eine sogenannte Privat- bzw. Verbraucherinsolvenz (Privatpersonen). Nachdem über das Vermögen von Verbrauchern die Verbraucherinsolvenz eröffnet wurde, schließt sich die sogenannte Wohlverhaltensphase an. Ob während dieser Phase die Aufnahme eines Minikredites erlaubt und sinnvoll sein kann, beantworten wir in unserem Beitrag.

Warum kommt es zur Verbraucherinsolvenz?

Der Grund für die Verbraucherinsolvenz ist vom Prinzip her vergleichbar wie bei einer Insolvenz, die ein Unternehmen beantragen muss. Ursache ist immer, dass die entsprechende Person ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Bei Privatpersonen bedeutet das, dass zum Beispiel eingegangene Kredite nicht mehr zurückgezahlt werden können oder anderweitige Rechnungen nicht mehr bezahlt werden, beispielsweise seitens eines Handwerkers. Immer dann, wenn zum einen die Schulden zu hoch geworden sind und zum anderen keine Möglichkeit mehr besteht, den Verpflichtungen nachzukommen, ist der Gang in die Verbraucherinsolvenz oft der einzige Weg.

Wie läuft die Verbraucherinsolvenz ab?

Im ersten Schritt müssen Sie eine Verbraucherinsolvenz beantragen. Oftmals geschieht dies in Zusammenarbeit mit einem Schuldnerberater, der zuvor versucht hat, anderweitige Lösungen zu finden. Gelingt dies nicht, bleibt kaum noch etwas anderes übrig, als beim zuständigen Insolvenzgericht die Verbraucherinsolvenz zu beantragen. Das Gericht wird den Antrag prüfen und gegebenenfalls beschließen, dass die Privatinsolvenz eröffnet wird. Dies ist übrigens unerfreulicherweise auch mit einem negativen Eintrag in der Schufa verbunden.   Ab dem Zeitpunkt der Insolvenz müssen Sie alle Anstrengungen unternehmen, um Ihre offenen Verbindlichkeiten nach und nach abzutragen. 

Dazu steht Ihnen der über den Pfändungsfreibetrag hinausgehende Teil Ihres Einkommens – natürlich nach Abzug aller notwendigen Fixkosten – zur Verfügung. Dieser Zeitraum bis zur endgültigen Restschuldbefreiung wird auch als Wohlverhaltensphase bezeichnet. Sie müssen innerhalb dieser Phase alles finanziell Mögliche tun, um einen großen Teil Ihrer noch existierenden Schulden zurückzuzahlen. Haben Sie sich in dieser Phase korrekt verhalten, findet nach den neuen Insolvenzregeln, die übrigens aufgrund der Coronakrise geschaffen wurden, bereits nach drei Jahren eine Restschuldbefreiung statt. Diese Restschuldbefreiung beinhaltet, dass Ihnen sämtliche, bis zu dem Zeitpunkt noch existierende Schulden, erlassen werden. Es gibt allerdings einige Fakten, welche dazu führen können, dass Ihnen genau diese Restschuldbefreiung versagt wird.

Behindert die Aufnahme eines Kredites die Restschuldbefreiung?

Eine häufig gestellte Frage im Zusammenhang mit der Wohlverhaltensphase und einer möglichen Restschuldbefreiung lautet, ob man während dieser Zeit einen neuen Kredit aufnehmen darf. Spontan würden die meisten Verbraucher diese Frage vermutlich mit „Nein“ beantworten. Durch die Aufnahme eines neuen Kredites kommen selbstverständlich neben den ohnehin existierenden weitere Schulden hinzu. Manchmal ist es jedoch notwendig, unvorhergesehene Ausgaben decken zu können, da diese mitunter wichtig sein können, um zum Beispiel die berufliche Tätigkeit zu erhalten.

Stellen Sie sich vor, dass Ihr Fahrzeug plötzlich einen größeren Defekt hat und Reparaturkosten von mehreren Hundert oder sogar über 1.000 Euro anfallen. Da Sie das Fahrzeug beruflich benötigen oder einfach dafür, um zur Arbeit zu gelangen, ist es von großer Bedeutung, die Reparatur bezahlen zu können. Aufgrund der Privatinsolvenz dürften Sie dafür kaum noch eigene Mittel haben, sodass die Aufnahme eines weiteren Kredites im Grunde unumgänglich ist.  Dies ist eine klassische Situation, in der die Restschuldbefreiung normalerweise nicht gefährdet ist   Immerhin nehmen Sie keinen Kredit auf, um sich zum Beispiel eine teure Weltreise zu leisten oder anderweitige unverzichtbare Konsumausgaben zu tätigen. Und genau darauf kommt es an, ob die Aufnahme eines Kredites dazu führt, dass die Restschuldbefreiung gefährdet wird oder nicht.

Fazit: Aufnahme von Krediten in der Wohlverhaltensphase nicht verboten

Als Fazit lässt sich festhalten, dass es grundsätzlich nicht verboten ist, während der Wohlverhaltensphase einen Kredit aufzunehmen. Allerdings muss gewährleistet sein, dass Sie das neue Darlehen in vollem Umfang zurückzahlen können und dadurch nicht das Abtragen der vorhandenen Schulden gefährdet wird. Ferner muss die in Verbindung mit dem aufgenommen Darlehen vereinbarte Rate Ihren finanziellen Möglichkeiten entsprechen. Es sind also insbesondere die folgenden Voraussetzungen, die der neue Kredit erfüllen muss, damit die Restschuldbefreiung nicht gefährdet wird:

  • Zu finanzierende Ausgabe muss wichtig sein
  • Vereinbarte Rate muss zu Ihren finanziellen Verhältnisse passen
  • Vorhandene Tilgung der Schulden darf nicht gefährdet werden

Problem:  Kaum eine Bank vergibt bei negativem Schufa-Eintrag einen Kredit 

Theoretisch ist es also während der Wohlverhaltensphase im Rahmen einer Privatinsolvenz möglich, einen neuen Kredit aufzunehmen. Dennoch gibt es ein Problem: Die weitaus meisten Banken in Deutschland sind nicht dazu bereit, bei einem negativen Schufa-Eintrag Geld zu verleihen. Einen solch negativen Eintrag in der Schufa haben Sie jedoch aufgrund der eröffneten Verbraucherinsolvenz. Das bedeutet, Sie können zwar theoretisch innerhalb der Wohlverhaltensphase ein Darlehen aufnehmen, werden vermutlich von Banken praktisch jedoch kein Geld erhalten. Was tun?

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Minikredite als Lösung der Wohlverhaltensphase

Tatsächlich gibt es eine Lösung für das oben genannte Problem, nämlich die Minikredite. Zwar haben Sie eine weitere Alternative, nämlich ein sogenanntes schufafreies Darlehen. Dort wird keine Schufa-Auskunft eingeholt, sodass der aufgrund der Privatinsolvenz vorhandene negative Eintrag keine Bedeutung hätte. Allerdings sind die Anforderungen bei einem Kredit ohne Schufa relativ hoch, sodass die meisten Personen aufgrund der Einkommenssituation keine ausreichende Bonität haben.

Aus diesem Grund bietet sich insbesondere der Minikredit an. Gerade wenn es sich um zu finanzierende Ausgaben im Bereich von mehreren Hundert bis maximal 1.500 Euro handelt. Darunter fällt zum Beispiel häufig die bereits erwähnte Autoreparatur. Viele Minikredit-Anbieter haben kein Problem damit, auch bei einem negativen Schufa-Eintrag Geld zu verleihen. Sie müssen allerdings gewährleisten können, dass Sie den aufgenommenen Betrag innerhalb weniger Monate zurückzahlen.

Die Laufzeiten betragen bei Minikrediten normalerweise nur ein bis drei Monate, eventuell etwas mehr bei Inanspruchnahme der Mehr-Raten-Option. Haben Sie jedoch die Möglichkeit, weil Sie sich beispielsweise anschließend Geld von einem Familienmitglied leihen können, den Minikredit zeitig zurückzuzahlen, kann dieser innerhalb der Privatinsolvenz und gerade während der Coronakrise eine optimale und nicht selten sogar die einzige Lösung darstellen.



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