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Finanzielle Hilfen und Kredite in der Coronakrise – ein aktueller Überblick

Wir aktualisieren diesen Artikel fortlaufend für Sie. Letzte Aktualisierung am 16.11.2021.

Da keiner mehr leugnen kann, dass die Coronakrise wirtschaftliche Auswirkungen hat, wurden einige Hilfsmaßnahmen auf Bundes- und Landesebene beschlossen. Die erste Überbrückungshilfe hatte einen Umfang von 156 Milliarden Euro.

Die zwei Hauptprogramme auf Bundesebene sind die Neustarthilfe und die Überbrückungshilfe, gegenwärtig bereits Überbrückungshilfe III. Einerseits sind Stundungen, Zuschüsse und Kredite gegenwärtig extrem wichtig und können Unternehmen das Überleben sichern. Andererseits variieren die Hilfspakete z.T. je nach Bundesland und dies wirkt auf viele wie ein dichtbewachsener Dschungel, der nur schwierig zu durchdringen ist. Wir verschaffen Ihnen einen Überblick, was der Bund und die einzelnen Bundesländer anbieten.

 

Umfangreiches Hilfspaket für nahezu alle Betroffenen

Das allgemeine Hilfspaket wurde auf Bundesebene verabschiedet und umfasst ein Volumen von 156 Milliarden Euro. Dies kann theoretisch von jedem der irgendwie betroffen ist beanspruchen werden. Dazu gehören:

  • Beschäftigte
  • Selbstständige / Freiberufler
  • Unternehmen
  • Familien
  • Mieter

Doch genau genommen besteht dieses allgemeine Hilfspaket aus mehreren Schutzschirmen. Einige der Maßnahmen sehen wie folgt aus:

Rechtsänderung bei Mieten:

Der Vermieter darf einem nicht kündigen, falls die Zahlungsunfähigkeit irgendwie aus der Coronakrise heraus resultiert.

Topf von 50 Milliarden Euro für Selbstständige:

Für einen Zeitraum von drei Monaten können Kleinunternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler einen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 Euro erhalten.

Stabilisierungsfonds für große Unternehmen:

Per Stabilisierungsfond soll Großunternehmen geholfen werden. Dadurch werden auch Kredite in Höhe von bis zu 400 Milliarden bereitgestellt. Im Notfall wäre es auch möglich, dass der Staat sich an Unternehmen beteiligt.

Sonderprogramme der KfW Förderbank:

Die KfW-Bank hat Sonderkreditprogramme eingerichtet. Somit können Betroffene Finanzhilfen aus einem Gesamtbudget von 100 Milliarden Euro schöpfen.

Wegfall der Vermögensprüfung bei Hartz IV:

Wer gegenwärtig einen Hartz IV Antrag stellt, der muss keine Vermögensprüfung mehr über sich ergehen lassen. Gleiches gilt für die Prüfung der Wohnungsmiete. Stark betroffene Familien gelangen leichter an einen Kinderzuschlag.

Neue Regeln zum Kurzarbeitergeld:

Um der Arbeitslosigkeit entgegenzutreten, gelten explizitere Regelungen zum Thema Kurzarbeit.

Hilfe für Kliniken und Krankenhäuser:

Krankenhäuser werden mit einem Budget von insgesamt über 3 Milliarden Euro unterstützt.

 

Der Maßnahmen-Plan übersichtlich nach Bausteinen

Zu den bereits erwähnten Maßnahmen auf Bundesebene, werden noch weitere Finanzhilfen für Unternehmen und auch Privatpersonen zur Verfügung gestellt. Dies betrifft vor allem die Existenzsicherung um Insolvenz und den Folgen der Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken.

Dazu gehören die folgenden Maßnahmen:

  • Steuererleichterungen (Dazu gehören Steuerstundungen oder die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen)
  • Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Flexibleres Kurzarbeitergeld
  • Liquiditätshilfen der Länderbanken sowie der KfW
  • Entschädigungen für Personen die Nachteile durch Quarantäne erleiden mussten

All diese Maßnahmen können einer dieser drei Gruppen zugeordnet werden:

  • Stundung von Verbindlichkeiten, z.B. Steuerschulden
  • Kredite
  • Zuschüsse und Hilfen ohne Rückzahlung

In den kommenden Absätzen werden wir Ihnen auch Wichtiges zum Thema Überbrückungskredite erläutern.

 

Covid-Überbrückungskredite der KfW-Bank

Es ist für viele Unternehmen wichtig Überbrückungskredite in Anspruch zu nehmen. Diese dienen als Liquiditätshilfe und Zahlungsunfähigkeit vermeiden. Dazu werden von der KfW einige verschiedene Darlehen und Programme angeboten. Unter anderem diese:

Diese Hilfen sind allerdings keine Geschenke, sondern müssen zurückgezahlt werden, sobald die Coronakrise überwunden ist. Diese Optionen werden genau aus diesem Grund häufig von Experten kritisiert.

Schutzschirme für Privatpersonen

Die Hilfen sind nicht exklusiv für Unternehmen oder Selbstständige gedacht, sondern auch für Privatpersonen. Ganz speziell an jeden der Miete zahlt, damit diese nicht einfach aus ihren Mietverträgen gekündigt werden können.

Sollte es bei Privatpersonen einfach nur zu Einkommenseinbußen kommen, so wird ein Mini- oder Kleinkredit aushelfen müssen, um den wichtigsten Ausgaben nachzukommen.

Diese Kredite sind natürlich auch für Selbstständige und Freiberufler interessant, gerade falls die staatlichen Hilfen, die wie alle bürokratischen Maßnahmen, meist nicht schnell umgesetzt werden, wodurch mit 1-2 Monaten Wartezeit zu rechnen ist. Unternehmen werden eventuell eher auf Factoring zurückgreifen müssen.

Welche Hilfen können Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen erwarten?

Laut Experten sind die meisten Hilfen eher auf kleine Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler ausgerichtet. Bis zu 15.000 Euro Hilfe kann individuell beantragt werden. Das Positive daran ist die Tatsache, dass diese Hilfen keine Darlehen oder Kredite sind, sondern Finanzhilfen, die nicht zurückbezahlt werden müssen.

An einem konkreten Zahlenbeispiel veranschaulicht:

    • Soforthilfe von bis zu 15.000 Euro für Unternehmen mit 6 bis 10 Vollzeitbeschäftigten
  • Einmalzahlung von 9.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten
  • Gesamtvolumen: bis zu 50 Milliarden Euro

Es kann natürlich passieren, dass diese einmal getätigten Zahlungen nicht ausreichen. Umso wichtiger ist es weitere Finanzierungsmöglichkeiten in Betracht zu ziehen.

Kurzzeit- und Kleinkredite als mögliche Ergänzung oder Alternative

Eine mögliche Alternative auf traditionellem Wege an Geld zu kommen, oder um die Wartezeit zum Erhalt der Finanzhilfen zu überbrücken sind Mini- oder Kleinkredite. Diese Kredite sind je nach Anbieter möglich für Selbstständige und Freiberufler und liegen häufig in einer Spanne von 500 bis 3.000 Euro.

Der Vorteil: die Beantragung und Abwicklung laufen sehr schnell ab, sodass Sie das Geld noch in derselben Woche erhalten können. Auch die Bonitätsprüfung ist in der Regel nicht streng, sodass eine prekäre finanzielle Situation kein Ausschlusskriterium sein muss. Derartige Kredite können eine sehr gute Ergänzung darstellen.

Die bundesweiten Förderungen und Hilfen in der Übersicht

Corona-KreditEine Übersichtlichkeit ist für die meisten Bürger kaum gegeben. Es ist nicht einfach herauszufinden, welche Voraussetzungen für wen unter welchen Bedingungen erfüllt sein müssen, um ein Hilfspaket in Anspruch nehmen zu dürfen. Hinzu kommen noch die Möglichkeiten auf Landesebene.

Es gibt aber abgesehen von diesen Möglichkeiten, noch weitere Hilfsmöglichkeiten die Sie beanspruchen können:

 

Förderungen

  • Staatliche Bürgschaften
  • Förderdarlehen
  • Mikrodarlehen bis 50.000 Euro ohne Sicherheiten
  • Mikro-Mezzanine-Fonds bis 50.000 Euro ohne Sicherheiten

Zuschüsse

  • Härtefallfonds
  • Kurzarbeitergeld

Steuerstundungen

  • Stundung von Steuerzahlungen mit gleichzeitigem Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen bis Ende des Jahres
  • Reduzierung von Steuervorauszahlungen
  • Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

Absicherung für Selbstständige

  • Grundsicherung für Selbstständige, sodass diese Anspruch auf ALG II haben
  • Freiwillige Arbeitslosenversicherung

 

Helikoptergeld und Grundeinkommen in der Diskussion

Eine gegenwärtig nicht realisierte Hilfe, könnte die Einführung von Helikoptergeld sein. Der Ausdruck wurde von Milton Friedman geprägt. In diesem Gedankenspiel geht es darum, was passieren würde, wenn Zentralbanken ihr Geld, wortwörtlich mit Helikoptern über der Bevölkerung auswerfen würden. Dies wird jedoch lediglich kontrovers diskutiert und wird wahrscheinlich nicht (in dieser Form) in Deutschland realisiert werden. In den USA wird dieses Helikoptergeld in Form von Schecks realisiert. Dadurch erhält jeder Bürger bis zu 1.200 US-Dollar, damit dieses wiederum in der freien Wirtschaft ausgegeben wird.

Auch wird bereits seit einigen Jahren, also schon vor Corona, von einigen Parteien die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens gesprochen. Häufig wird hierbei von einer Summe von 600 bis 800 Euro monatlich gesprochen. Im Zuge der Coronakrise wurde dieses Thema natürlich häufiger erwähnt, eine Realisierung ist aber bisher nicht geplant. Sollte auch nicht leichtfertig umgesetzt werden, denn dies wäre ein Schritt in Richtung Planwirtschaft oder Sozialismus, was ungemein gefährliche Risiken mit sich bringt, wie die Geschichte der letzten 100 Jahre bereits häufiger bewiesen hat.

Nun wieder zurück zu Fakten und Maßnahmen die bereits umgesetzt wurden.

 

Maßnahmen in den einzelnen Bundesländern

Corona HilfeZusätzlich zu den Möglichkeiten auf Bundesebene gibt es auch Hilfspakete auf Landesebene. Im Folgenden führen wir Ihnen die 16 Bundesländer samt Ihrer Hilfspakete auf und wo Sie diese beantragen können.

Jedoch bietet nicht mehr jedes Bundesland zusätzliche Hilfen an, diese konnten überwiegend bis Juni 2020 beantragt werden.

 

 

Baden-Württemberg

Covid-Soforthilfe für Selbstständige, Freiberufler und Kleinstunternehmer

Dies ist bereits im Mai 2020 ausgelaufen und die Anträge können nicht mehr gestellt werden. Das Wirtschaftsministerium Baden-Württembergs verweist lediglich auf eine erleichterte Beantragung für Selbständige und Kleinstunternehmer auf der Seite der Arbeitsagentur. Dafür werden in Kooperation mit der L-Bank Kredite ermöglicht.

Kreditmöglichkeiten

Die Staatsbank Baden-Württembergs, die L-Bank, stellt Corona-Hilfskredite zur Verfügung. Ähnliche Hilfskredite wurden bereits während der Krise im Jahre 2008 gewährt. Diese Hilfskredite sollen die Liquidität, speziell bei Unternehmen erhöhen. Der Kredit der L-Bank kann mit einer Bürgschaft versehen werden. Die Laufzeit liegt bei vier bis zehn Jahren und kann bis zu fünf Millionen Euro betragen.

https://www.l-bank.de/artikel/lbank-de/tipps_themen/programmangebot-der-l-bank-bei-abflauender-konjunktur-und-krisensituationen.html

 

Bayern

In Bayern liegen die Hilfspakete bei der LfA Förderbank, nach Abschaffung der landeseigenen Hilfe. Dazu wurden allerlei Kreditpakete geschnürt, um Unternehmen durch die Krise zu helfen. Somit können bis zu 30 Millionen Euro geliehen werden, vorausgesetzt das Unternehmen erfüllt die notwendigen Bedingungen.

Soforthilfe für Unternehmen und/oder Freiberufler:

  • Bis zu 5 Beschäftigte: 50.000 €
  • Bis zu 10 Beschäftigte: 100.000 €
  • Bis zu 500 Millionen Euro Umsatz jährlich: 30.000.000 €
  • Gemeinnützige Organisationen: 1.800.000 €

Die Risikoentlastung liegt hierbei im Rahmen von 80 bis 100 %. Die genauen Bedingungen, samt Antragsformularen finden Sie hier:

https://lfa.de/website/de/foerderangebote/Coronavirus/index.php

 

Berlin

Berlin führt diverse Soforthilfepakete. Gegenwärtig im Nov. 2021 ist die Soforthilfe IV 6.0 das aktuellste Programm.

Soforthilfe IV 6.0

Dieses Hilfspaket gilt für Oktober bis Dezember 2021 und ist für Kultur- und Medienunternehmen gedacht und kann bis zu 500.000 Euro gewähren.

Soforthilfe X 2.0

Dieses Hilfspaket ist für Ehrenämter und Vereine gedacht. Es werden Zuschüsse bis zu 20.000 Euro möglich gemacht.

https://www.ibb.de/de/coronahilfen/coronahilfen.html

https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/liquiditaetshilfen-berlin.html

 

Brandenburg

Das Bundesland Brandenburg verweist gegenwärtig auf die aktuellen Corona Hilfen auf Bundesebene.

Zusätzlich gibt es noch einen Sonderfonds für Kulturveranstaltungen, gegenwärtig beantragbar für Veranstaltungen mit bis zu 2000 Besuchern.

Ebenso eine Investitionsförderung für die Gastronomie, welche Zuwendung in Höhe von bis zu 48.000 Euro ermöglicht.

Alle Hilfen Brandenburgs im Überblick: https://www.ilb.de/de/corona-novemberhilfen-2020/

 

Bremen

Im Bundesland Bremen werden verschiedene Coronahilfen angeboten. Diese werden über die BAB Förderbank realisiert. Dazu gehören:

Für Kleinstunternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler

Förderprogramm „Digitaler ReSTART“, somit können Digitalisierungsvorhaben im Mittelstand mit bis 17.000 Euro finanziert werden. Genau genommen versteht sich dies Paket nicht als Soforthilfe, sondern als Förderprogramm.

Förderung der Veranstaltungswirtschaft (Kunst, Theater, Musik etc.)

Diese Förderung ist sehr speziell und wird von den exakten Budgets und Veranstaltungsgrößen abhängig gemacht. Förderungen bis Ende 2021 sind mit bis zu 250.000 Euro förderfähig. Bei Veranstaltungen die gemeinsam mit mehreren Veranstaltern stattfinden, können bis zu 600.000 Euro beantragt werden.

Förderung der Außenflächenprogramme

Versteht sich als Förderung aller Open-Air Veranstaltungen in Bremen und Bremerhaven.

http://www.bremen-innovativ.de/corona-info-ticker-fuer-unternehmen/

 

Hamburg

In Hamburg ist die Soforthilfe ähnlich unterteilt wie in Bremen und fokussiert sich auf kleine und mittelgroße Unternehmen, als auch Freiberufler. Ob man diese erhält, orientiert sich am Umsatzrückgang. Dieser muss mind. 30 Prozent betragen, im Vergleich mit einem entsprechenden Monat von 2019.

Kleinstunternehmen, Selbstständige, Freiberufler

Die Härtefallhilfe ermöglicht in HH, unter Erfüllung der Voraussetzungen, bis zu 100.000 € für die Erstattung anfallender Fixkosten.

Das Hamburg Digital Paket ist dafür gedacht Firmen eine digitale Umstellung zu vereinfachen. Dadurch können Firmen bis zum 17.000 € erhalten.

https://www.ifbhh.de/magazin/news/coronavirus-hilfen-fuer-unternehmen

 

Hessen

Auf Landesebene hat Hessen sein Hilfsprogramm eingestellt. In Hessen können somit nur noch Coronahilfen auf Bundesebene (siehe oben) wahrgenommen werden.

 

Mecklenburg-Vorpommern

Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern bietet keine eigenen Hilfspakete mehr an, sondern verweist auf die Bundeshilfen Hilfspaket III Plus und Neustarthilfe Plus.

https://www.lfi-mv.de/foerderungen/corona-ueberbrueckungshilfe-fuer-kleine-und-mittelstaendische-unternehmen/

 

Niedersachsen

In Niedersachsen gibt es vielfältige Corona-Hilfen, diese sind stark nach Wirtschaftszweig oder Aufgabe untergliedert.

Hilfe für die Reisebusbranche

Für entgangene Einnahmen von März bis Juni 2021, können Unternehmen die in diesem Bereich tätig sind, bis zu 68.200 Euro beantragen.

Azubiübernahme und Entlastung bei Ausbildungsübernahme

Für die Einstellung von Auszubildenden die pandemiebedingt ihren Ausbildungsplatz verloren haben, können Sie eine Förderung erhalten.

Sollten Sie während der Pandemie Azubis einstellen, so kann Ihr Unternehmen dafür einen Zuschuss erhalten.

Hilfe für Kleinunternehmen

Mit dem Niedersachsen-Schnellkredit können niedersächsische Kleinunternehmen, mit bis zu 10 Angestellten, finanzielle Hilfe erhalten. Ermöglicht Summen von 10.000 € bis 300.000 €. Der Zinssatz beträgt 3 Prozent pro Jahr, bei einer Laufzeit von fünf, sieben oder zehn Jahren. Realisiert wird dieser Corona-Kredit von der NBank.

https://www.nbank.de/Blickpunkt/Uebersicht-der-Hilfsprogramme/index-2.jsp

 

Nordrhein-Westfalen

Dieses Bundesland bietet keine zusätzlichen Hilfspakete mehr an und verweist auf die Hilfsprogramme des Bundes.

 

Rheinland-Pfalz

Das Bundesland Rheinland-Pfalz verweist für Unternehmen und Selbstständige auf die Hilfe des Bundes.

Andere spezifische Hilfspakete werden aber durchaus auf Landesebene angeboten:

KiTas und Tagespfleger

Die allgemeine Übersicht, aller Hilfsprogramme, finden Sie hier:
https://corona.rlp.de/de/themen/foerder-und-hilfsprogramme/

 

Saarland

Das Saarland verweist in erster Linie auf die Hilfsprogramme des Bundes. Eine spezielle Härtefallhilfe bietet das Saarland jedoch auch an.

Der exakte Umfang der Härtefallhilfe wird anhand der bereits beanspruchten Überbrückungshilfen bemessen. Das Maximum der Härtefallhilfe liegt bei 100.000 Euro. Förderungen unter 5.000 Euro zu gering.

https://www.saarland.de/DE/portale/corona/wirtschaft/wirtschaft_node.html

 

Sachsen

Die Hilfe der Sächsischen Aufbaubank wird nicht mehr angeboten. Die SAB verweist auf die Hilfen des Bundes.

 

Sachsen-Anhalt

Das Bundesland Sachsen-Anhalt verweist auf die Neustarthilfe und Überbrückungshilfe des Bundes. Alle bisherigen Hilfsprogramme sind bereits ausgelaufen.

 

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein sind noch einige weitere Hilfspakete für Unternehmen aktiv.

Härtefallhilfe

Die spezielle Härtefallhilfe Schleswig-Holstein ist dafür gedacht die Hilfen des Bundes zu unterstützen, falls diese nicht ausreichen sollten.

Steuerstundungen

Laut aktueller Gesetzeslage können Stundungen können nur noch mit Ratenzahlungsvereinbarungen bis zum 31.12.2021 gewährt werden. Informieren Sie sich bitte über die Aktualität, da diese Angaben häufig aktualisiert werden.

Darlehensprogramm Mittelstandssicherung

Die IB.SH vergibt ergänzend zu den Paketen des Bundes Förderdarlehen, die auch von Gastronomiebetrieben beantragt werden können.

Sonderbeteiligungsprogramm

Das MBG Schleswig-Holstein ermöglicht eine Eigenkapitalhilfe für Start-Ups und Mittelständler.

Eine komplette Übersicht finden Sie hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Wirtschaft/wirtschaft_node.html

Thüringen

In diesem Bundesland werden noch einige Sonderhilfen angeboten. Diese richten sich vorrangig an die Kultur & Veranstaltungsbranche.

Veranstaltungshilfe Thüringen

Ermöglicht noch bis Dezember 2021 die Erstattung von Ausfallkosten bis zu 100.000 Euro.

Zusätzlich ist noch seit August 2021 eine Ausfallabsicherung möglich, diese erlaubt die Erstattung von bis zu 80 Prozent der Ausfallkosten bei Veranstaltungen mit 2000 oder mehr geplanten Gästen. Die maximale Erstattung liegt bei 8.000.000 Euro.

KfW Schnellkredit

  • Bei bis zu 10. Angestellten: bis 675.000 Euro
  • Bei 10 bis 50 Angestellten: bis zu 1.125.000 Euro
  • Mehr als 50 Angestellte: bis zu 1.800.000 Euro

Bürgschaft von Land und Bund

Über die pwc ist eine Verbürgung bis 90 Prozent möglich. Gilt für Summen ab 3.000.000 Euro.

TAB-Bürgschaft

Die Thüringer Aufbaubank ermöglicht Verbürgungen für bis zu 90 Prozent. Jedoch nur für Summen im Rahmen von 1.250.000 bis 3.000.000 Euro.

Thüringer Konsolidierungsfonds

Auf diesem Wege sind bis 2.000.000 Euro möglich, zum Zwecke der Branchenöffnung und auch sonst, wenn keine Finanzierung über eine Hausbank möglich ist.

Alle Informationen über die Zusatzhilfen in Thüringen sind hier zu finden: https://wirtschaft.thueringen.de/corona

 

Nichts dabei?

Empfehlung an Privatpersonen, Solo-Selbstständige und Freiberufler:

Gegenwärtig bieten einige Mini-Kreditanbieter spezielle Konditionen aufgrund des Black Fridays an. Die Summen sind nicht allzu hoch, jedoch zu guten Kondition.

Wer das Geld schnell benötigt, sollte wahrscheinlich die Ferratum-Aktion beherzigen.

Bei geringem Geldbedarf von nur 1000 Euro ist das Ofina Angebot ideal, denn für diese Summe gibt es ein Negativzins-Angebot.

Bon Kredit hat gegenwärtig vereinfachte Annahmerichtlinien, somit wird es bei nicht so guter Schufa oder als Rentner, gerade richtig einfach einen Kredit zu erhalten. Theoretisch sind im Rahmen dieser Aktion Summen bis zu 100.000 Euro möglich.

Empfehlung an KMU Firmen:

Eventuell ist das gegenwärtige Angebot der Bon Kredit auch für KMUs interessant. Denn so werden Beträge bis zu 100.000 Euro möglich.

Abgesehen davon, ist es als kleines oder mittelständisches Unternehmen immer äußerst vorteilhaft, seine Liquidität durch Factoring zu erhöhen.



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