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Kredit trotz eidesstattlicher Versicherung

Wenn Sie Ihre Rechnungen nicht begleichen und auf Mahnverfahren nicht reagieren, dann kann das dazu führen, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Sie geführt werden. Um Ihre Zahlungsunfähigkeit festzustellen, werden Sie dazu aufgefordert, Ihre Vermögensauskunft und die eidesstattliche Versicherung einzureichen. An dieser Stelle versuchen viele Menschen, diese gerichtlichen Maßnahmen mit einem Kredit abzuwenden. Deshalb kurz gefragt:

Bekommen Sie Kredit trotz eidesstattlicher Versicherung?

Was ist ein Minikredit?Bis es zu der Aufforderung kommt, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, ist ungenutzte Zeit vergangen. Zu diesem Zeitpunkt ist es bereits zu spät Ihre Verpflichtungen auszugleichen. Denn für Kreditgeber sind nicht genügend finanzielle Mittel vorhanden.

Bevor Mahnverfahren in gerichtlich angeordnete Pfändungen überführt werden, kann die Kreditaufnahme mittelfristig zur Problemlösung dienen. Machen Sie sich aber bewusst: Sie gehen damit neue Zahlungsverpflichtungen ein. Vorangestellt müssen Sie diese Frage positiv beantworten: Können Sie das Kreditgeschäft finanzieren?

 

Was bedeutet der Begriff “eidesstattliche Versicherung”?

Was macht den Minikredit interessant?Der Begriff “eidesstattliche Versicherung” kann irritierend sein, denn es handelt sich um keine Versicherung vergleichbar mit einer Kfz- oder Krankenversicherung. Vielmehr versichern Sie per Eid die Wahrheit über Ihre finanziellen Verhältnisse. Weniger missverständlich ist der Begriff “Offenbarungseid”, er meint dasselbe.

Wenn Ihre Vermögensauskunft keine Werte zur Schuldentilgung aufweist, muss die Zahlungsunfähigkeit festgestellt werden. Dafür müssen Sie Ihre Vermögensauskunft sowie die eidesstattliche Versicherung einreichen. Sie gilt als beglaubigter Nachweis über die Zahlungsunfähigkeit und dient zur Beweisführung über Ihre finanzielle Lage. Ihr Gläubiger muss einem Gerichtsvollzieher den Auftrag gemäß § 802a II Nr. 2 ZPO erteilen, etwaige Pfändungen einzuleiten.

Doch auch nach der Vermögensauskunft und der Beglaubigung durch die eidesstattliche Versicherung sind Ihre Schulden auszugleichen. Ab diesem Zeitpunkt werden beispielsweise Lohn- und Sachpfändungen durchgeführt.

Wie stehen Ihre Chancen auf eine Kreditzusage?

Gefahren bei einem MinikreditNicht selten ist Passivität die Ursache für diese unglückliche Lage, obwohl zu einem früheren Zeitpunkt genügend Bonität für einen Minikredit vorhanden gewesen wäre. Deshalb gilt: Reagieren Sie unmittelbar auf Geldforderungen und suchen Sie rechtzeitig eine Lösung. Denn wenn Sie per Offenbarungseid als zahlungsunfähig gelten, wird keine Bank Ihnen einen Kredit gewähren. Denn Sie können keine Mittel aufbringen, um das Kreditgeschäft zu finanzieren.

Zuletzt, falls Sie dennoch ein Kreditgeschäft abschließen, obwohl Sie zahlungsunfähig sind, kann das als Kreditbetrug gelten. Deshalb lassen Sie sich nicht auf Kreditangebote ein, die auf den Kreditausfall abzielen.

Fazit: Ihr Minikredit, bevor es zu spät ist.

Nachdem Sie die eidesstattliche Versicherung über Ihre Vermögensverhältnisse eingereicht haben, wird keine Bank Ihnen einen Kredit gewähren. Das Zeitfenster für die Kreditaufnahme hat sich geschlossen und im Prozess der Schuldentilgung ist nun ein Gericht beteiligt. Es gilt also im Vorfeld Lösungen zu finden. Bevor Sie also Ihre Kreditwürdigkeit verlieren und das gerichtliche Verfahren zu einer Lohnpfändung führt, kann ein Minikredit Ihnen kostbare Zeit eröffnen.

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Was genau wird in der Vermögensauskunft erfragt?

Es ist verpflichtend für den Schuldner, dass dieser für die eidesstattliche Versicherung seine vollständigen Vermögensverhältnisse preisgibt. Auf Basis dieses Einblicks wird von einem Gerichtsvollzieher eine Vermögensauskunft erstellt. Die Wahrhaftigkeit dieser Offenlegung muss dann vom Schuldner unter Eid bestätigt werden.

Sobald dies erfolgt ist, wird alles bei dem zuständigen Vollstreckungsgericht hinterlegt. Daraufhin werden alle Auskünfte an den Gläubiger weitergeleitet. Sollte es dazu kommen, dass der Schuldner den Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nicht einhält, dann wird auf Basis des § 802g ZPO ein Haftbefehl erlassen.

Folgen einer eidesstattlichen Versicherung

Offensichtlich sind die Folgen einer Vermögensauskunft schwerwiegend. Häufig ist im Anschluss eine Kontopfändung der Fall. Wie viel genau gepfändet werden kann, hängt von der Pfändungsfreigrenze ab. Es erfolgt ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis Ihres Bundeslandes und damit einhergehend ein negativer Schufa-Eintrag und somit gilt man offiziell als zahlungsunfähig.

 Ab dem Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit sind Sie bei weiteren Kreditgeschäften extrem eingeschränkt.  Raten- und Rechnungskäufe sind nicht mehr möglich, Kredite und andere Verträge (wie ein neuer Mietvertrag) werden ebenfalls sehr schwierig. Und dennoch suchen Schuldner häufiger Kredite trotz ihrer eidesstattlichen Versicherung, auch bekannt als „Kredit trotz EV-Abgabe“ oder „Kredit nach Vermögensauskunft“.

Warum Sie keinen Kredit nach der eidesstattlichen Versicherung abschließen sollten.

Die Vergabe von Krediten für Leute die eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben, ist nicht sinnvoll für Kreditgeber. Denn jemand der eine EV-Abgabe hinter sich hat, wird sehr wahrscheinlich nicht in der Lage sein, einen neuen Kredit zurückzuzahlen, außerdem ist das Risiko für einen Zahlungsausfall enorm hoch. Seriöse Banken meiden derartige Kunden so gut es geht, sollte sich ein Kreditanbieter finden, der derartige Kunden nicht meidet, so wird dieser im Umkehrschluss eher nicht seriös sein.

Dies geschieht nicht nur aufgrund der mangelnden Wirtschaftlichkeit für die Kreditgeber, sondern auch zu Ihrem Schutz. Denn wer schon eine EV-Abgabe hinter sich hat, sollte lieber keine zusätzlichen Schulden eingehen.

Suchen Sie Unterstützung bei der Schuldnerberatung.

Keine falsche Scham: Suchen Sie sich Hilfe bei der Schuldnerberatung. Sie ist für derartige Situationen die beste Lösung. Nicht nur das, die Beratung ist kostenfrei und Ihnen werden erfahrene Experten auf diesem Gebiet zur Seite stehen. Die Zusammenarbeit mit einer Schuldnerberatung kann folgendes bewirken:

  • Die Einleitung Ihrer Verbraucherinsolvenz
  • Schaffung neuer Zahlungsvereinbarungen mit dem Gläubiger
  • Ratenzahlungen in für Sie angepasster Höhe
  • Verhandlung von Vergleichszahlungen mit dem Gläubiger
  • Verschiebung der Fälligkeit Ihrer Schulden (Stundung)

Fazit: Bloß kein Kredit nach der eidesstattlicher Versicherung.

Wenn Sie bereits verschuldet sind, so sollte Sie grundsätzlich immer von weiteren Krediten absehen. Insbesondere, wenn Sie eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben. Denn dies wird Ihre Schuldenspirale nur verlängern und Sie zusätzlich in rechtliche Schwierigkeiten bringen.

Selbst wenn Sie einen Kredit zu erhalten, so wird dieser einen sehr hohen Kosten verbunden sein, denn ein Kredit trotz eidesstattlicher Versicherung wird Sie finanziell überfordern.


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